Allgemeines

Die vorliegenden Bedingungen finden auf die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der Minelli naturstein & handels ag und ihren Kunden Anwendung. Anders lautende Bedingungen sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich abgefasst und von einer bevollmächtigten Person der Minelli naturstein & handels ag unterzeichnet sind.

Preise

Die Firma behält sich das Recht vor, die angegebenen Preise zu jeder Zeit und ohne besondere Anzeige zu ändern. Alle Preise verstehen sich netto ab dem Firmenlager, exklusiv 7.7% MWSt. Unsere Angebote haben eine Gültigkeit von maximal drei Monaten. Bei Bestellungen mit einem Warenwert unter CHF 500.- kann ein angemessener Kleinmengenzuschlag belastet werden.

Verpackungsmaterial- und andere Kosten

Allfällige Kosten für Einbau, Verpackung, Ablad, Kran, spezielle Maschinen, usw. sind in unseren Preisen nicht inbegriffen und werden nach Aufwand bei der Rechnungserstellung verrechnet. Einweg- sowie Europaletten ohne Rücknahme: diese werden je nach Ausführung mit 20.00 – 26.00 CHF/Stk. verrechnet.
Diese Kosten können erhöht werden, insbesondere aufgrund von Treibstoffpreisschwankungen und Anpassung der LSVA.

Lieferfristen

Die Firma setzt alles daran, um die Lieferfristen einzuhalten. Diese sind jedoch nur ungefähr und verpflichten die Firma keineswegs. Nicht eingehaltene Fristen geben dem Kunden kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag und auf Entschädigung seitens der Firma. Insbesondere höhere Gewalt, Streik, Betriebseinstellung, Fertigungsbeschränkungen, Schäden an Fertigungsanlagen, Lieferverzug oder Nichtlieferung eines Zulieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen oder ähnliche unvorhergesehene und von unserem Willen unabhängige Ereignisse entbinden die Firma von der Erfüllung abgeschlossener Verträge innert vereinbarter Lieferfrist oder sogar von deren ganzen Erfüllung im Falle einer Lieferunmöglichkeit. Die vereinbarten Lieferfristen gelten ab Vertragsabschluss, frühestens jedoch nach Eingang aller vom Kunden benötigten Angaben.

Mengen-Masse-Gewicht

Alle Mengen werden im Werk gemessen. Nach Gewicht gerechneten Waren ist eine Toleranz von
+/-10% gegenüber der bestellten Ware möglich. Abbildungen und Massangaben müssen nicht bindend sein. Dimensionen und Gewichte unterliegen Toleranzen und können abweichen. Für die Messvorschriften und Toleranzen gilt die SIA Norm 246.

Versand und Transport

Alle Sendungen wie auch Franko-Lieferungen reisen auf Risiko und Gefahr des Abnehmers. Der Ablad erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Es gilt, die Ware unmittelbar bei der Ankunft auf Transportschäden zu überprüfen. Nötigenfalls ist ein vom Fahrer unterzeichnetes Protokoll aufzunehmen. Das Transportunternehmen ist für den Schaden verantwortlich zu machen und unsere Firma muss sofort verständigt werden.

Beanstandungen/Gewährleistung wegen Mängel der Sache

Handelsübliche oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen in den Massen, der Oberflächenbeschaffenheit, von Gewicht, von Grösse und Farbe, und generell alle sich von den Normen nicht abweichenden Unterschiede gelten nicht als Mängel. Farb- und Strukturabweichungen gegenüber abgegebenen Mustern können nicht beanstandet werden, da solche Abweichungen naturbedingte Eigenheiten des Materials sind und daher nicht vermieden werden können. Des Weiteren bestehen auch keine Mängel bei: Missachtung anerkannter Regeln der Baubranche, unsachgemässe Behandlung, Verwendung, Umsetzung oder Lagerung, Verstösse gegen technische Anleitungen oder Montage- und Unterhaltsarbeiten, Verstösse gegen Konstruktions- oder andere Vorschriften unserer Hersteller sowie natürliche Abnützung oder übermässige Beanspruchung.
Beim Abholen ab unserem Lager hat der Kunde, oder der von ihm beauftragte Chauffeur, die Ware zu kontrollieren. Mängelrüge bezüglich der Ware sowie Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung werden von der Firma nur berücksichtigt, wenn sie spätestens innert sieben Arbeitstagen nach Erhalt der Ware unter Vorlage der Lieferpapiere oder der Rechnung bei der ausliefernden Verkaufsstelle schriftlich geltend gemacht werden. Die Mängel sind genau zu bezeichnen. Versäumt dies der Kunde, so gilt die Ware als genehmigt. Beanstandete Waren dürfen unter keinen Umständen eingebaut, respektive weiterverarbeitet werden, ansonsten gilt sie als genehmigt. Die Firma gibt die Mängelrüge an den betreffenden Lieferanten oder Hersteller weiter.
Für reparierte oder ersetzte Ware leistet die minelli naturstein & handels ag in gleicher Weise Gewähr wie für die ursprüngliche Leistung. Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung.

Umtausch und Warenrücknahme

Umtausch und Warenrücknahme von Waren sind nur im Einverständnis mit der Firma möglich. Spezialanfertigungen und Waren, welche die Firma nicht an Lager führt oder die ab Fabrik geliefert wurden, werden nicht zurückgenommen. Allfällige Transport- und Verpackungskosten trägt in jedem Fall der Kunde. Verfallene Waren und angebrochene Verpackungen werden weder umgetauscht noch zurückgenommen. Retourwaren werden nur in einwandfreiem Zustand angenommen, sie werden mit einem Abzug von mindestens 20% auf die Faktura-Preise gutgeschrieben. Für sämtliche Retouren wird durch dir Firma ein Retourschein erstellt.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlungskonditionen werden jeweils in den Verkaufsunterlagen festgelegt. Bei Nichteinhalten werden 5% Verzugszins verrechnet, Rabatte usw. werden hinfällig. Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein, oder wird er zahlungsunfähig, so werden unsere sämtlichen Guthaben, ohne Rücksicht auf vereinbarte Termine, sofort fällig. Bei Bestellungen, welche in Teillieferungen ausgeführt werden. Wird wöchentlich fakturiert. Anderslautende Zahlungsbedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.

Eigentumsvorbehalt

Die Firma und der Kunde vereinbaren hiermit ausdrücklich einen Eigentumsvorbehalt, gültig auf alle zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufverträgen. Der Kunde wird somit nicht Eigentümer der verkauften Ware anlässlich der Besitzüberahme, sondern erst mit der Bezahlung des gesamten vereinbarten Kaufpreises. Die Firma ist somit ermächtigt, die Eintragung des vorliegenden Eigentumsvorbehaltes in das öffentliche Register beim Betreibungsamt auf ihre Kosten einseitig zu veranlassen.

Lagerhaltung

Der Preiskatalog verpflichtet uns nicht zur Lagerhaltung aller darin aufgeführten Artikel.

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Firma. Für alle Streitigkeiten, zu welchen der Vertrag oder die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen Anlass geben könnten, gilt der Sitz der Firma als Gerichtsstand. Die Firma ist jedoch frei, den Sitz oder Wohnsitz des Kunden als Gerichtsstand zu wählen. Der Vertrag und die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen unterliegen dem schweizerischen Recht. Sollten Einzelbestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Konzeption

Fritz Spohn

Spohn Motivation Konzept & Produktion

spohn.ch

Umsetzung

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onlineplaner.ch